copyright 2008 ABTAR   www.abfallwirtschaftsberatung.eu

Bauschuttabfälle sind:

Mauerwerk, Ziegelsteine (ohne Tapetenreste)

Reiner Betonabbruch (Aufschläge bei Moniereisen + Überschreitung der maximalen Kantenlänge von 50 cm)

Fliesen + Kacheln, Dachziegel, Mörtel + Putzreste.



Ausgeschlossen sind z.B.*:

Alle flüssigen Abfälle, Bodenaushub, Sand, Kies + Lehm, Bims-, Gas- und Porenbeton (Ytong), Strohmatten, Rabitzdrahtwände, Holz + Holzreste, Gips- und Gipskarton, Styropor, Teeranhaftungen, Glasreste, Kunststoff, Farbeimer + Lackdosen.

*In der Auflistung sind Beispiele genannt.


Eine Vermischung mit anderen Abfällen führt zu höheren Entsorgungskosten. Falsch beschickte Container müssen mit erblichen Aufwand nachsortiert und zu höheren Kosten entsorgt werden.


Beladung der Container maximal bis zur Ladekante. Wird darüber hinaus verladen werden Zuschläge erhoben.







CONTAINER BERLIN